Im Rahmen der sofort eingeleiteten Ermittlungen der Polizei wurden bei Hausdurchsuchungen noch in derselben Nacht und einige Tage später erhebliche Mengen weiterer Chemikalien und andere Gegenstände aufgefunden, die zum weitaus größten Teil aus dem KIT entwendet wurden. Der Vorgang wurde anschließend von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe übernommen.
Das KIT hat eine umfassende interne Prüfung eingeleitet, wie es zu dem Vorfall kommen konnte, zumal bei Bestellvorgängen für Chemikalien ein Vier-Augen-Prinzip vorgeschrieben ist. Dieses sieht vor, dass ein Bestellvorgang einen mehrstufigen - auch fachlichen - Prüfungsprozess durchläuft. Der Beschuldigte hatte eine Vertrauensposition inne und war fachlich sehr qualifiziert.
Das KIT hat aufgrund des Vorfalls ebenfalls veranlasst, die Modalitäten des Bestellverfahrens und die internen Kontrollmechanismen einer intensiven Prüfung zu unterziehen, mit dem Ziel, dieses Kontrollsystem ggf. noch zu verschärfen und künftig noch engmaschiger zu gestalten, um dafür zu sorgen, dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen können. Das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter wurde gekündigt.